In Österreich herrschen scharfe Vorschriften, was die Winterreifenpflicht angeht. Generell gelten in Alpenländern andere Verordnungen zum Aufzug von Winterreifen als beispielsweise in Deutschland. Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt die Winterausrüstungspflicht. Herrschen während dieser Monate winterliche Straßenbedingungen, nutzen Sie das Fahrzeug ausschließlich winterlich ausgestattet auf den Straßen. Dies gilt nicht für Pkw-Fahrer. Die Möglichkeit, während des Winters Sommerreifen auf dem Fahrzeug zu belassen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, existiert. Achtung: Nicht bei allen Witterungsverhältnissen ist dies erlaubt!
Autowerkstatt Salzburg – Welche Fahrzeuge unterliegen der Winterreifenpflicht?
Größere Lkw, Busse und Schwerfahrzeuge sind verpflichtet ab spätestens dem 1. November auf Winterreifen umzusteigen. Zusätzlich sind Busfahrer und LKW-Lenker angehalten, Schneeketten für zwei oder mehr Räder mitzuführen. Für Busse endet die Winterreifenpflicht am 15. März, für alle anderen Fahrzeuge am 15. April. Für kleine Lkw und Pkw gilt die witterungsbedingte Winterreifenpflicht. Unverzichtbar sind Reifen mit dem M+S Symbol (Matsch und Schnee). Die Reifen
- für Autos und kleine Lkw benötigen eine Profiltiefe von 4 Millimetern;
- bei großen Lkw sind 5 Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben.
Beträgt sie weniger als 4 Millimeter oder sind die Reifen länger als vier Jahre in Gebrauch, tauschen Sie diese aus. Die neuen Winterreifen ziehen die Mitarbeiter einer Autowerkstatt Salzburg in kurzer Zeit auf.
Welche Ausstattungen sind in Österreich erlaubt?
Fahrern von Pkw bietet sich die Möglichkeit, ohne Winterreifen durch den Winter zu kommen. Es ist empfehlenswert, im vorgeschriebenen Zeitraum die Reifen für die Wintermonate zu wechseln, da die Fahreigenschaften im Gegensatz zu den Sommermonaten anders sind. Das Auto mit Sommerreifen und Schneeketten zu befahren erlaubt die österreichische Gesetzgebung ausschließlich auf dichter Schneedecke. Sobald durch die Schneeketten Gefahr für den Asphalt droht, sind Winterreifen eine Pflicht. Liegt ein Verstoß gegen die Reifenpflicht vor, ist ein Bußgeld zwischen 35 Euro und 5.000 Euro fällig. Dies hängt vom Sachverhalt ab, den Grad des Verstoßes und, ob eine Unfallbeteiligung vorliegt.